Ladungssicherung
Bei einem Verkauf ab Werk platzieren wir die Ware auf dem Fahrzeug des Abholers nach Weisung des Fahrpersonals. Die beförderungs- und betriebssichere Verladung nach dem jeweils geltenden Stand der Ladungssicherungstechnik erfolgt durch den Abholer, der entsprechend geschultes Fahrpersonal einsetzt. Der Abholer stellt auch die erforderlichen Ladungssicherungshilfsmittel. Eine Kontrolle der vom Abholer oder seinen Erfüllungsgehilfen durchgeführten Ladungssicherungsmaßnahmen durch uns erfolgt nicht. Wir haften nicht für Schäden, die auf ungenügende Ladungssicherung zurückgehen.
Ladungssicherungshilfsmittel
Ladungssicherungshilfsmittel können nicht zurück gegeben werden.
Transporthilfen
Transporthilfen werden nur bei Rückgabe in einwandfreiem Zustand, innerhalb von 6 Monaten nach der Ausgabe, gutgeschrieben.
Transporthilfen sind Bringschulden des Abnehmer.
Transportkosten, Kranentladung, Transporthilfen und Ladungssicherungshilfsmittel sind nicht Rabatt- und Skontierfähig.